Schutzkonzept zum Kinder- und Jugendschutz (§8a SGB VIII)
Der Verein TalenteHaus übernimmt eine besondere Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ziel dieses Schutzkonzepts ist es, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Gewalt, Missbrauch und Grenzverletzungen zu schützen und sichere Rahmenbedingungen für alle Angebote des Vereins zu schaffen.
Das Schutzkonzept dient der Prävention sowie dem klaren und verantwortungsvollen Umgang mit Verdachts- und Gefährdungssituationen.
Dieses Schutzkonzept gilt für:
alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter
alle ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen
Vorstandsmitglieder
externe Honorarkräfte
Es umfasst alle Angebote des Vereins, insbesondere Trainings, Workshops, Ferienprogramme, Aufführungen und Kooperationen mit Schulen oder anderen Einrichtungen.
§8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Datenschutz (DSGVO)
Einsatz nur von fachlich geeigneten Personen
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen
Sensibilisierung für Nähe und Distanz im Umgang mit Kindern
Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zu einem respektvollen und grenzachtenden Umgang.
Grundsätze:
Achtung der persönlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen
Keine körperlichen Kontakte ohne pädagogische Notwendigkeit
Keine Einzelbetreuung in abgeschlossenen Räumen
Keine privaten Kontakte über soziale Medien ohne Wissen der Eltern
Der Verhaltenskodex wird schriftlich bestätigt.
Der Verein analysiert regelmäßig mögliche Risiken, insbesondere in folgenden Bereichen:
Körpernahe Übungen (z. B. Akrobatik, Hilfestellungen)
Umkleidesituationen
Einzel- oder Kleingruppentraining
Veranstaltungen und Ausflüge
Auf erkannte Risiken wird mit klaren Regeln und organisatorischen Maßnahmen reagiert.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts.
Es wird eine Ansprechperson für den Kinderschutz benannt, die:
als erste Kontaktstelle bei Verdachtsfällen dient
das weitere Vorgehen koordiniert
den Kontakt zu externen Fachstellen hält
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt:
Wahrnehmung und Dokumentation der Beobachtungen
Interne Rücksprache mit der Kinderschutz-Ansprechperson
Einschätzung der Situation unter Wahrung des Datenschutzes
Bei Bedarf Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jugendamt oder einer Fachberatungsstelle
Das Wohl des Kindes steht stets im Vordergrund.
Der Verein pflegt eine transparente Zusammenarbeit mit Eltern.
Bei Kooperationen mit Schulen oder anderen Einrichtungen werden die jeweiligen Schutzkonzepte berücksichtigt und abgestimmt.
Alle personenbezogenen Daten und Beobachtungen werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert und weitergegeben.
Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Mitarbeitende werden über Inhalte des Schutzkonzepts informiert und für den Kinderschutz sensibilisiert.
11. Inkrafttreten
Dieses Schutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstands in Kraft.